Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Lean Media

1. Nutzungs- und Urheberrecht

1.1 Dem Fotografen/Videografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des
jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Videos zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.

1.2 Mit vollständiger, fristgerechter Zahlung erhält der Auftraggeber sämtliche Nutzungsrechte an allen
im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos/Filme.

1.3 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial/Filmmaterial hochauflösend im
Format JPG/mpeg4. Die Menge liegt im Ermessen des Fotografen/Videografen und der
Anwesenheitsdauer am Tag des Auftrages. Die Auswahl trifft der Videograf. Die Abgabe von
unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen
Bilddaten/Videos ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

1.4 Dem Fotografen/Videografen wird das Recht eingeräumt, Fotos/Filme als Präsentation der
eigenen Arbeit zu nutzen. Er darf die Bilddateien ohne Einschränkung für seine Internetpräsentation,
Werbeunterlagen, Musteralben, für Ausstellungen, für Veröffentlichungen in der Fachpresse, für
Fotowettbewerbe, Social Media Marketing oder auf Messen verwenden. Der Auftraggeber kann in
begründeten Fällen bei einzelnen Motiven einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den
Fotografen/Videografen ausdrücklich widersprechen.

1.5 Der Auftraggeber spricht den Fotografen/Videografen von Rechten Dritter vollumfänglich frei. Im
Zweifel werden vom Fotografen entsprechende Fotoerlaubnisse (Property-Release) eingeholt.
Eventuelle Kosten trägt der Auftraggeber.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Leistungen des Fotografen/Videografen wird ein Honorar zuzüglich eventueller
Reisekosten/Spesen vereinbart. Fahrtkosten zu den Dreharbeiten werden mit 40 Cent / pro KM
berechnet.

2.2 Fällige Rechnungen, bzw. ausgewiesene Anzahlungen, sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug
zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Filme, Alben, Drucke etc. Eigentum des
Unternehmens Lean Media.

2.3 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so
erhöht sich das Honorar des Fotografen/Videografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines
Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf/Videograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz.

2.4 Die erste Zahlung ist nach Vertragsschluss innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. Der Restbetrag wie
vertraglich geregelt.

2.5 Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Auftraggeber) oder Todesfall (Familie), die zu einer
Absage des Projektes führen. Eine Überprüfung/Nachweis der Situation liegt im Ermessen des
Fotografen/Videografen. Sofern das Projekt oder zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt
dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Videografen realisierbar ist.

2.6 Im Angebot enthalten sind zwei Korrekturen des Filmes, sollte der Auftraggeber weitere
Korrekturen einfordern wird dies mit einer Pauschale der Postproduktion (800,00 € netto) in Rechnung
gestellt.

2.7 Kosten, die nach der fixen Auftragsbestätigung unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Verbrauchs vereinbart sind („fixe Kosten“), hat der Auftraggeber in voller Höhe zu bezahlen, wobei für ersparte Aufwendungen und/oder anderweitige Verwendung bzw. böswillige Nichtverwendung von Arbeitskraft ein pauschaler Abschlag von den fixen Kosten vorgenommen wird, der folgendermaßen gestaffelt ist:

a) Für Stornierung, welche nach der fixen Auftragsbestätigung, jedoch vor Festlegung eines Drehtermins erfolgt, hat der Auftraggeber eine Pauschale zur Begleichung der vorgeleisteten Arbeit in Höhe von 1250€ zu bezahlen.

b) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 11 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 35%, der Auftraggeber hat 65% der fixen Kosten zu bezahlen.

c) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 5 Wochen vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 15%, der Auftraggeber hat 85% der fixen Kosten zu bezahlen.

d) Für Stornierung bis einschließlich zu dem Tag, der 1 Woche vor dem Drehtermin liegt, erfolgt ein pauschaler Abschlag von 5%, der Auftraggeber hat 95% der fixen Kosten zu bezahlen.

e) Für Stornierung weniger als 1 Woche vor dem Drehtermin erfolgt ein pauschaler Abschlag von 0%, der Auftraggeber hat 100% der fixen Kosten zu bezahlen.

 

3. Vertragsdauer / Kündigung

3.1. Bei Dauerschuldverhältnissen kann jede Partei den Vertrag gemäß der vereinbarten Frist
ordentlich kündigen.

3.2. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der
gewählten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit
mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden.

3.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein
wichtiger Grund liegt für Lean Media insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche
Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und der Vertragsverstoß nicht innerhalb von zwei Wochen
nach schriftlicher Aufforderung (Textform hierfür ausreichend) abgestellt wird, sofern eine solche Frist
bzw. Aufforderung unter Berücksichtigung der Schwere der Pflichtverletzung oder der sonstigen
Umstände nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

3.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

4. Haftung/Gefahrenübergang

4.1 Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf/Videograf für
sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden
an Leib und Leben sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben

4.2 Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten/Videomaterial haftet der
Fotograf/Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in
jedem Fall begrenzt auf den vereinbarten Gesamtbetrag.

4.3 Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre
Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen/Filmemacher
ausgeschlossen.

4.4 Die Lieferung der Fotos/Filme erfolgt grundsätzlich ca. 8-12 Wochen nach den Drehtagen des
Projektes.

4.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen
beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der
Fotograf/Videograf bestimmen.

4.6 Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf/Videograf nicht zu vertreten hat (z.B.
plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein
Fotograf/Videograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.

4.7 Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Bilder/Film
beim Fotografen/Videograf eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als
vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

5. Datenschutz

5.1 Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf/Filmemacher verpflichtet sich, alle ihm
im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

6. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

6.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Lean Media, führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB ́s nicht nochmal explizit verändert
werden.

6.3 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.

6.4 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

6.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat
oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so ist das
für den Sitz von Lean Media zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart. Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.